Ratgeber
Mehrwegpfandlösungen im Vergleich: Anbieter, Kosten und was das Gesetz wirklich verlangt
Seit Anfang 2023 müssen viele Betriebe Mehrweg anbieten. Drei Jahre später ist der Markt übersichtlicher, als die Anbieterlisten vermuten lassen: Drei Systeme halten rund 96 Prozent, mehrere Anbieter sind übernommen worden oder ganz verschwunden. Dieser Ratgeber sortiert, was es gibt, was es kostet und worauf du bei der Auswahl achten solltest.
Stand: 21.07.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt zwei Grundmodelle: klassisches Pfand und digitale, pfandfreie Systeme mit Ersatzwert bei Nichtrückgabe.
- Mehrweg darf nie teurer sein als Einweg – günstiger aber schon. Ein angemessenes Pfand ist erlaubt.
- Nur drei von sechs Anbietern veröffentlichen überhaupt Preise. Bei den übrigen führt der Weg über ein Verkaufsgespräch.
- Der Markt konsolidiert spürbar. Die Frage „Gibt es meinen Anbieter in fünf Jahren noch?“ ist bei der Auswahl wichtiger als jede Cent-Differenz.
- In Kantinen und Mensen funktioniert Mehrweg messbar besser als in der offenen Gastronomie – wegen Stammgästen, kurzer Wege und vorhandener Spülküche.
Was das Gesetz verlangt – und was nicht
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Betroffen sind Letztvertreiber, die Einweggetränkebecher oder kunststoffhaltige Einweg-Lebensmittelverpackungen erst bei sich mit Ware befüllen. Sie müssen dieselbe Ware am selben Ort auch in einer Mehrwegverpackung anbieten und deutlich sichtbar darauf hinweisen. Lieferdienste sind mit erfasst – und zwar so, dass die Pflicht beim Gastronomen oder Caterer bleibt, auch wenn er über eine Plattform verkauft. Die Mehrwegoption muss also im Bestellprozess abbildbar sein.
Ein Detail wird in der Praxis oft übersehen: Die Pflicht ist nicht auf das Mitnehmen beschränkt. Der behördliche Vollzugsleitfaden stellt klar, dass sie auch beim Verzehr vor Ort greift. Für Kantinen mit gemischtem Betrieb ist das der entscheidende Punkt.
Wofür die Pflicht gilt – die unterschätzte Asymmetrie
Becher und Speisenverpackungen werden unterschiedlich behandelt. Das führt regelmäßig zu Fehleinschätzungen, gerade in Bäckereien.
| Verpackung | Mehrwegpflicht | Begründung |
|---|---|---|
| Getränkebecher (Einweg) | Ja | Materialunabhängig erfasst – auch Pappbecher ohne Kunststoffanteil. Der Deckel gehört dazu. |
| Speisenverpackung mit Kunststoffanteil | Ja | Schon geringste Mengen genügen, etwa eine Innenbeschichtung oder Auskleidung. |
| Unbeschichtetes Papier, Pappe, Alu | Nein | Der LAGA-Leitfaden schreibt hier ausdrücklich „(noch) nicht“ – eine Ausweitung ist angelegt. |
| Tüten, Wrapper, Teller | Nein | Folienverpackungen und Teller fallen nicht unter die Pflicht. |
| Mehrwegbecher mit Einwegdeckel | Erfüllt die Pflicht nicht | Der Leitfaden nennt genau diese Kombination als unzulässiges Beispiel. |
Wichtig für Bäckereien: Die Ausnahme für Papier und Pappe gilt nur unbeschichtet. Eine kunststoffbeschichtete Backwarentüte ist erfasst. Und wer Mehrwegbecher ausgibt, aber Einwegdeckel dazu, erfüllt die Pflicht nicht.
Die Preisregel: kein Aufschlag, aber ein Rabatt ist erlaubt
Die Verkaufseinheit aus Ware und Mehrwegverpackung darf nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als dieselbe Ware in Einweg. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Entscheidend ist die Richtung dieser Regel. Sie verbietet die Schlechterstellung von Mehrweg – sie schreibt keine Preisgleichheit vor. Mehrweg darf günstiger sein als Einweg. In der Gemeinschaftsverpflegung ist genau das der wirksamste Hebel: Ein Praxisbeispiel aus einer Betriebskantine zeigt, dass die Auslistung oder Bepreisung von Einweg mehr bewirkt hat als jede Kampagne, und der Umstieg dabei ungefähr kostenneutral blieb. Als Größenordnung werden Aufschläge auf Einweg von rund 20 Cent beim Becher und 50 Cent bei der Box empfohlen.
Ein Pfand ist zulässig – aber es steht nicht im Gesetz
Das ist die vielleicht überraschendste Feststellung zum Thema: Das Wort Pfand kommt in den beiden einschlägigen Paragraphen nicht vor. Dass ein Pfand erhoben werden darf, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung und den behördlichen Vollzugshinweisen – und zwar nur unter der Bedingung, dass es angemessen ist und nicht abschreckend wirkt. Als Maßstab wird das Verhältnis zu den Beschaffungskosten der Mehrwegverpackung genannt. Wer 15 Euro Pfand auf eine Schale nimmt, deren Einkauf unter fünf Euro liegt, bewegt sich außerhalb dieses Rahmens.
Kleine Betriebe: eine Erleichterung, keine Befreiung
Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen die Pflicht anders erfüllen: Sie bieten an, Waren in kundeneigene Mehrwegbehältnisse abzufüllen, und weisen per Aushang darauf hin. Beide Schwellen müssen zusammen erfüllt sein.
Zwei Punkte werden dabei oft falsch verstanden. Erstens ist das keine Befreiung – das Befüllen kundeneigener Behälter ist Pflicht, nicht Kür, und der Aushang gehört dazu. Zweitens gelten die Schwellen für den gesamten Letztvertreiber: Flächen und Beschäftigte mehrerer Verkaufsstellen werden addiert, Teilzeitkräfte anteilig gezählt, und zur Verkaufsfläche zählen auch frei zugängliche Sitz- und Aufenthaltsbereiche. Ketten fallen damit praktisch immer heraus. Rechtlich selbstständige Franchisenehmer werden dagegen eigenständig beurteilt.
Zum 12. August 2026 ändern sich die Paragraphen
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz tritt am 12.08.2026 in Kraft und überführt die Mehrwegangebotspflicht inhaltlich unverändert in neue Paragraphen. Inhaltlich ändert sich für dich nichts – aber jede Schulungsunterlage, jeder Aushang und jeder Vertrag, der auf die bisherigen Fundstellen verweist, zitiert ab dann veraltet.
Der größere Einschnitt kommt über die EU-Verpackungsverordnung: ab Februar 2027 eine Wiederbefüllungspflicht für kundeneigene Behälter samt Preisparität und Hinweisschildern, ab Februar 2028 ein verpflichtendes Mehrwegangebot. Eine der deutschen Kleinbetriebsregel entsprechende Ausnahme ist dort nicht vorgesehen; ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten. Ab 2030 kommt ein Bemühensziel von zehn Prozent Mehrwegformaten hinzu.
Die zwei Grundmodelle: Pfand oder digital
Alle relevanten Systeme lassen sich auf zwei Mechaniken zurückführen. Beim klassischen Pfand ist der Betrag ein Durchlaufposten mit Clearing über den Poolbetreiber. Bei digitalen Systemen wird der Behälter mit einem Nutzerkonto verknüpft und erst bei Nichtrückgabe abgerechnet. Die Unterschiede wirken sich weniger auf die Kosten aus als auf den Betriebsablauf.
| Kriterium | Pfandsystem | Digitales System |
|---|---|---|
| Was der Gast zahlt | Pfand sofort, Erstattung bei Rückgabe | Nichts – nur bei Nichtrückgabe wird abgebucht |
| Zugangshürde | Keine – funktioniert wie Flaschenpfand | App oder Karte, Zahlungsmittel hinterlegen |
| Aufwand an der Kasse | Pfand ein- und auszahlen, Kassenbuchung | Scannen bei Ausgabe und Rücknahme |
| Typisches Risiko | Pfandkasse und Bestandsschwund | Vergessener Scan geht zulasten des Betriebs |
| Rückverfolgbarkeit | Keine Einzelverfolgung | Behälter ist einem Konto zugeordnet |
Ein praktischer Hinweis aus einer unabhängigen Praxisstudie: In app-basierten Systemen kam es zu Behälterverlusten, weil an der Kasse das Scannen vergessen wurde – und die Kosten trug der Gastronomiebetrieb. Wer ein digitales System einführt, sollte den Scan-Schritt deshalb genauso ernst nehmen wie eine Kassenbuchung.
Die Anbieter im Überblick
Die folgenden Angaben stammen aus den Preis- und Informationsseiten der Anbieter selbst, abgerufen im Juli 2026. Das ist eine bewusste Entscheidung: Die verbreiteten Vergleichslisten von Verbänden und Behörden geben teils Zahlen aus 2023 weiter, die die Anbieter inzwischen selbst anders angeben. Netzwerkgrößen sind grundsätzlich Selbstauskünfte und nicht unabhängig geprüft – mehrere Anbieter beanspruchen gleichzeitig, das größte Netz zu haben.
RECUP / REBOWL
RECUP GmbH, MünchenPfandbasiert
- Was der Gast zahlt
- 1 € Becher, 1 € Deckel, 5 € Schale inkl. Deckel
- Was der Betrieb zahlt
- Monatlich fixer Nutzungsbeitrag, laufzeitabhängig; ausdrücklich kein Pay-per-use. Höhe nicht öffentlich beziffert, zusätzlich ca. 600 € Behälterpfand.
- Spülung
- Betrieb spült selbst
- Netzwerk
- rund 20.000 Aus- und Rückgabestellen
Größtes Pfandnetz in Deutschland. Keine App nötig. Übernahm 2023 Crafting Future.
Vytal
VYTAL Global GmbH, KölnDigital, pfandfrei
- Was der Gast zahlt
- 0 € Ausleihe; bei Nichtrückgabe 10 € pro Schale, 4 € pro Becher. Frist 14 Tage (App) bzw. 9 Tage (Karte).
- Was der Betrieb zahlt
- Öffentliche Tarifliste: ab 19,99 / 35,99 / 75,99 € pro Monat mit 75 / 150 / 250 Freitransaktionen bei Schalen.
- Spülung
- Betrieb spült selbst; Waschservice als Add-on
- Netzwerk
- Anbieterangabe: über 7.000 Partner
Veröffentlicht seine Tarife vollständig – im Markt die Ausnahme. Smarte Rückgabeboxen als Zusatzhardware.
Relevo
Relevo GmbH, MünchenDigital, pfandfrei
- Was der Gast zahlt
- 0 € Ausleihe, 14 Tage frei; danach „Klimagebühr“ von 10 € pro Schale, 5 € pro Becher.
- Was der Betrieb zahlt
- Kein öffentlicher Preis – nur über Beratungstermin.
- Spülung
- Betrieb spült selbst
- Netzwerk
- Anbieterangabe: über 3.000 Betriebe in über 700 Städten
Seit 2024 mehrheitlich im Besitz der schwedischen Duni Group. Eigene GV-Sparte.
reCIRCLE
reCIRCLE AG, BernPfand plus optionale App-Ausleihe
- Was der Gast zahlt
- CHF 10.– Box, CHF 5.– ISY; in Deutschland 10 € bzw. 5 €. App-Ausleihe pfandfrei, 7 Tage.
- Was der Betrieb zahlt
- Jahresabo ab 190 € (Smart User) bzw. 250 € (Super Saver), Einrichtung 50 €. Gebinde werden eingekauft und weiterverkauft. Preisliste datiert 05.02.2024 – vor Abschluss aktuelle Konditionen erfragen.
- Spülung
- Betrieb spült selbst, Vorgabe 80 Grad
- Netzwerk
- Anbieterangabe: über 2.000 Partnerbetriebe in Europa
Schweizer Anbieter, veröffentlicht die detaillierteste Preisstaffel im Markt. Rückgabe ist freiwillig.
Tiffin Loop
Tiffin Loop GmbH, BerlinDigital, pfandfrei
- Was der Gast zahlt
- 0 € Ausleihe, 14 Tage frei; danach einmalig 20 € je Behälter.
- Was der Betrieb zahlt
- Reines Pay-per-use: 0,25 € netto je Bowl, 0,15 € netto je Cup. Keine Grundgebühr, 3 Monate Mindestlaufzeit.
- Spülung
- Betrieb spült selbst – Spülmöglichkeit ist Pflicht
- Netzwerk
- Keine Partnerzahl veröffentlicht; Partnerliste nennt 28 Orte
Edelstahl statt Kunststoff. Kleines, regional konzentriertes Netz – gut für Insellösungen, schwach für Laufkundschaft.
Einfach Mehrweg
sykell GmbH, BerlinPfandbasiert
- Was der Gast zahlt
- 0,75 € bis 2,50 € je nach Gebinde, 1,00 € beim Becher.
- Was der Betrieb zahlt
- Pay-per-use inklusive Spülung und Logistik, Preis auf Anfrage.
- Spülung
- Wahlweise vor Ort, zentral oder hybrid
- Netzwerk
- Anbieterangabe: über 6.000 Rückgabestellen
Rückgabe über normale Leergutautomaten, u. a. im REWE-Netz. Keine App, kein Konto.
Auffällig ist die Preistransparenz. Nur Vytal, reCIRCLE und Tiffin Loop nennen konkrete Beträge; bei RECUP, Relevo und Einfach Mehrweg steht am Ende des Informationswegs ein Beratungstermin – bei einem großen Anbieter liefert die Preisseite sogar einen Fehler. Für die Kalkulation bedeutet das: Hol dir Angebote schriftlich und achte darauf, ob Behälterpfand, Starterpaket, Versand und Bestandsgebühren enthalten sind.
Was im Markt gerade passiert – und warum dich das betrifft
Für die Anbieterwahl ist die Marktlage wichtiger als die letzten fünf Cent im Preis. Ein Systemwechsel bedeutet neue Behälter, neue Abläufe, neue Schulungen und verwirrte Gäste. Umso relevanter ist, dass der Markt sich sichtbar bereinigt.
Die Erhebung von GVM für den WWF stellte schon 2024 fest, dass drei Anbieter rund 96 Prozent des deutschen Poolmarkts halten – nach Behälterbestand wie nach Nutzungen – und erwartete ausdrücklich eine weitere Marktbereinigung. Genau das ist eingetreten:
| Datum | Ereignis | Bedeutung |
|---|---|---|
| 28.09.2023 | RECUP übernimmt Crafting Future | Crafting Future wurde Tochtergesellschaft; die eigene Domain leitet heute nur noch weiter. |
| 06.03.2024 | Duni Group übernimmt die Mehrheit an Relevo | Aus dem Münchner Startup wurde die Tochter eines börsennotierten schwedischen Konzerns. |
| 05.12.2024 | Vytal übernimmt Vermögenswerte des US-Wettbewerbers TURN | Erste Konsolidierung eines deutschen Anbieters über den Atlantik. |
| 11.03.2025 | Vytal schließt Finanzierungsrunde über 14,2 Mio. € | Weitere Runde im Juli 2026, Höhe unveröffentlicht. Vytal nennt Konsolidierung ausdrücklich als eigenes Ziel. |
| 18.02.2025 | Führungswechsel bei RECUP | Der Gründer zog sich aus der operativen Geschäftsführung zurück; der neue CEO knüpft die Unabhängigkeit an Profitabilität. |
Dazu kommt der stillere Teil der Konsolidierung. Bei der Recherche für diesen Artikel wurden zwölf Anbieter geprüft. Von mehreren früher gelisteten Systemen war schlicht nichts mehr erreichbar: eine Domain, die nur noch weiterleitet, eine, die gar nicht mehr auflöst, ein österreichischer Anbieter, dessen Domain aufgegeben wurde, und eine Website, die seit Längerem nicht mehr gepflegt wird. Wer heute eine Anbieterliste aus 2023 als Entscheidungsgrundlage nimmt, wählt womöglich ein System, das es nicht mehr gibt.
Eine Einschränkung dazu gehört zur Ehrlichkeit: Formale Insolvenzverfahren ließen sich für keinen dieser Anbieter belegen – das amtliche Insolvenzportal ist nicht systematisch durchsuchbar. Die Aussage lautet also nicht „insolvent“, sondern „nicht mehr erreichbar“. Für die Praxis ist der Unterschied gering.
Praktische Konsequenz: Frag jeden Anbieter vor Vertragsschluss nach der Vertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und danach, was mit deinem hinterlegten Behälterpfand passiert, wenn das System eingestellt wird. Bevorzuge bei sonst gleichen Bedingungen offene Poolsysteme mit großem Netz – sie sind für Gäste auch dann noch nutzbar, wenn dein Betrieb wechselt.
Was Mehrweg tatsächlich kostet
Weil Anbieterpreise selten öffentlich sind, ist eine unabhängige Vergleichsrechnung hilfreich. Das ECOLOG-Institut hat für das Projekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ mit 480 ausgegebenen Essen pro Monat gerechnet:
- Einweg: 144,00 € im Monat, bei 30 Cent pro Stück.
- Mehrweg-Poolsystem mit Nutzungsentgelt: 74,10 € bis 129,60 € inklusive Spülkosten, je nach Entgelt zwischen 13,5 und 25 Cent.
- Mehrweg mit Mitgliedsbeitragsmodell: 45,40 € im Monat.
- Eigenes Kaufsystem: rund 10 € Anschaffung pro Gefäß bei mindestens 200 Einsätzen – rechnerisch 5 Cent pro Ausgabe.
Mehrweg ist in dieser Rechnung also günstiger als Einweg. Zwei Einschränkungen sind aber wichtig: Die Rechnung enthält keine Handhabungskosten, keine Einstiegskosten und keinen Ersatz verlorener Behälter. Und sie kippt bei kleinen Mengen – das Mitgliedsbeitragsmodell rechnet sich erst ab etwa 6,5 Nutzungen pro Tag. Darunter ist Einweg günstiger.
Für die Spülung werden 3 Cent pro Stück angesetzt, mit einer Spanne von 2 bis 5 Cent, teils inklusive Personalaufwand. Der Personalaufwand selbst ist der am schlechtesten quantifizierte Posten: Ausgabe, Rücknahme, Buchung, Pfandrückzahlung, Ausbuchen, Reinigen und Lagern sind zusätzliche Arbeitsschritte, und wer Einweg und Mehrweg parallel führt, braucht zusätzlichen Platz.
Der unbequeme Teil: Wirkt das überhaupt?
Wer Mehrweg einführt, sollte die kritischen Befunde kennen – nicht um es zu lassen, sondern um es richtig zu machen. Ein Jahr nach Einführung der Pflicht lag der Mehrweganteil im To-go-Bereich bei 1,6 Prozent, nach 0,7 Prozent im Jahr davor. Die absolute Menge an Einwegverpackungen stieg im selben Zeitraum um rund eine Milliarde Stück. Bei Speisen liegt der Mehrweganteil bei 0,3 Prozent, bei Getränken bei 7,0 Prozent.
Noch aufschlussreicher ist die Umlaufzahl. Über alle Mehrwegverpackungen hinweg wurden im Schnitt nur 6,4 Umläufe erreicht. Zum Vergleich: Als Faustregel für den Klimavorteil gegenüber Einweg aus Kunststoff oder Aluminium gelten 10 bis 15 Nutzungen. Gegenüber einem Papierbecher muss ein Polypropylen-Mehrwegbecher sogar 59-mal eingesetzt werden. Ein erheblicher Teil des eingesetzten Mehrwegs erreicht seinen ökologischen Break-even also nie. Ehrlicherweise gehört dazu, dass diese Umlaufzahlen Schätzungen sind – eine hart gemessene Rückgabequote existiert für den deutschen Markt bislang nicht.
Auch die Umsetzung der Pflicht selbst ist schwach. Verdeckte Testbesuche der Verbraucherzentralen fanden in Nordrhein-Westfalen bei 418 Besuchen nur 49 Prozent verpflichtete Betriebe mit Mehrwegangebot, in Berlin boten 15 Prozent von 60 geprüften Betrieben Mehrweg an. Ein Wiederholungscheck in Bremen kam 2025 auf 25 Prozent. Als Hauptursache nennen Marktteilnehmer fehlende behördliche Kontrollen. Systemhersteller berichten zudem von Alibi-Angeboten: Betriebe melden Mehrweg formal an, halten aber keine Behälter vorrätig.
Was daraus folgt: Der entscheidende Hebel ist nicht die Systemwahl, sondern die Umlaufzahl. Ein Behälter, der zwanzigmal zurückkommt, schlägt jeden Anbietervergleich. Alles, was die Rückgabe erleichtert – kurze Wege, sichtbare Rückgabestellen, Preisanreiz gegen Einweg, Stammpublikum – zahlt direkt darauf ein.
Warum Kantinen und Mensen im Vorteil sind
Genau an diesem Punkt unterscheidet sich die Gemeinschaftsverpflegung grundlegend von der offenen Gastronomie. Im Cateringsektor – also Großküchen, Kantinen, Mensen, Kliniken – liegt der Mehrweganteil bei Bechern mit 13,2 Prozent rund doppelt so hoch wie in der offenen Gastronomie mit 6,8 Prozent. Die Deutsche Umwelthilfe begründet das mit Stammkundschaft und kurzen Wegen: Insellösungen funktionieren im geschlossenen Nutzerkreis, wo sie in der offenen Gastronomie scheitern.
Dazu kommt ein handfester Vorteil: die Spülküche. Da in Deutschland fast ausschließlich im Betrieb selbst gespült wird, ist vorhandene Spülinfrastruktur bares Geld. Für größere Häuser gilt als Richtwert, dass sich eine Bandspülmaschine mit Luft- und Vibrationstrocknung ab etwa 2.000 Teilen pro Stunde rechnet – wobei Kunststoff-Mehrweg längere Trocknungszeiten braucht als Porzellan.
Der dritte Hebel ist die Planbarkeit. Wenn du weißt, wie viele Portionen morgen gebraucht werden, weißt du auch, wie viele Behälter im Umlauf sein müssen. Genau hier greift ein Vorbestellsystem: Es macht aus einer Schätzung eine Zahl. Wer die Ausgabe über FairOrder vorbestellen lässt, kann den Behälterbestand am tatsächlichen Bedarf ausrichten, statt Puffer vorzuhalten – und reduziert nebenbei die Lebensmittelverschwendung. Die Integration ins Kassen- und Bestellsystem ist laut Praxisleitfaden ohnehin ein eigener Umsetzungsbaustein neben Rücknahme, Spülung und Lagerung – sie sollte von Anfang an mitgedacht werden.
Österreich und Schweiz: völlig andere Ausgangslage
Wer den DACH-Raum als einheitlichen Markt behandelt, liegt beim Thema Mehrweg falsch. Die deutsche Mehrwegangebotspflicht hat in keinem der Nachbarländer eine Entsprechung.
Österreich
Es gibt keine der deutschen Regelung entsprechende Mehrwegangebotspflicht für Take-away. Die einzige nationale Mehrwegangebotspflicht ist ausdrücklich auf den Lebensmitteleinzelhandel und abgepackte Getränke in Regelgebinden beschränkt – Gastronomie, Imbiss, Café und Lieferdienst sind nicht erfasst. Dort gelten Quoten von mindestens 15 Prozent bei Bier und Wässern sowie 10 Prozent bei Saft, alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Milch, jeweils bezogen auf die Artikelzahl, mit einem Schwellenwert von 400 Quadratmetern. Der einschlägige Leitfaden des Ministeriums zu Take-away-Mehrweg ist ein freiwilliger Praxisleitfaden ohne Verpflichtungscharakter. Für Take-away-Betriebe kommt die erste echte Pflicht daher erst über die EU-Verordnung: Wiederbefüllung ab Februar 2027, Mehrwegangebot ab Februar 2028. Die nationale Begleitgesetzgebung stand Mitte 2026 noch aus.
Schweiz
Auf Bundesebene gibt es keine Mehrwegangebotspflicht. Das Umweltschutzgesetz enthält lediglich eine Kann-Kompetenz des Bundesrats, von der er für Take-away-Geschirr keinen Gebrauch gemacht hat; ein entsprechender Vorstoß wurde abgelehnt. Die neue Verpackungsverordnung, die Anfang 2027 in Kraft tritt, regelt Rücknahme und Verwertungsquoten – keine Mehrwegquoten für die Gastronomie. Reguliert wird stattdessen kantonal und kommunal, mit großen Unterschieden: Basel-Stadt kennt eine echte Mehrweggeschirrpflicht, die auch Take-away-Verkäufe im öffentlichen Raum erfasst und materialneutral ist – auch kompostierbares Einweg ist verboten. Ein Pfand ist dort nicht vorgeschrieben, empfohlen werden zwei Franken. Im Kanton Bern gilt seit 2026 eine Mehrweg- und Pfandpflicht, aber nur für Veranstaltungen ab 2.000 Personen. Im Kanton Zürich wurde ein entsprechender Vorstoß Anfang 2026 abgelehnt. Wichtig für Exporteure: Die EU-Verpackungsverordnung gilt in der Schweiz nicht direkt, greift aber nach dem Marktortprinzip für alle, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen.
Checkliste für die Anbieterauswahl
- Offen oder geschlossen? Geschlossener Nutzerkreis wie in einer Betriebskantine? Dann kann ein eigenes Kaufsystem günstiger sein als ein Pool. Laufkundschaft? Dann brauchst du ein großes Rückgabenetz.
- Rechnet sich die Menge? Unterhalb von etwa sechs bis sieben Ausgaben pro Tag ist Einweg rechnerisch günstiger. Prüfe deine tatsächlichen Stückzahlen, bevor du ein Abo abschließt.
- Spülkapazität geklärt? Fast alle Anbieter setzen voraus, dass du selbst spülst. Bei einem Anbieter ist die Spülmöglichkeit sogar Teilnahmevoraussetzung.
- Preis schriftlich und vollständig? Grundgebühr, Transaktionsentgelt, Starterpaket, Versand, Behälterpfand, Gebühren für Überbestand, Laufzeit und Kündigungsfrist – alles in ein Angebot.
- Wie stabil ist der Anbieter? Frag nach Gesellschafterstruktur und danach, was mit deinem Pfand und deinen Behältern bei Systemende passiert.
- Passt es in Kasse und Bestellprozess? Bei digitalen Systemen entscheidet der Scan-Schritt über deine Verlustquote. Bei Lieferung muss die Mehrwegoption im Bestellprozess auswählbar sein.
- Aushang nicht vergessen. Die Hinweispflicht wird bei Kontrollen mit am häufigsten gerissen – in mehreren Marktchecks hatten selbst Betriebe mit Mehrwegangebot keine sichtbaren Schilder.
Fazit
Die Wahl zwischen Pfand und digital ist weniger eine Kostenfrage als eine Frage des Betriebsablaufs. Pfandsysteme sind für Gäste voraussetzungslos und deshalb dort stark, wo Laufkundschaft vorbeikommt. Digitale Systeme liefern Daten und ersparen die Pfandkasse, verlagern aber ein Verlustrisiko auf deine Kasse.
Wichtiger als beides ist die Umlaufzahl. Die ernüchternden 6,4 Umläufe im Marktdurchschnitt zeigen, dass Mehrweg nur dann etwas bringt, wenn die Behälter tatsächlich zurückkommen. Genau deshalb sind Kantinen, Mensen und Betriebsrestaurants der beste Ort für Mehrweg: geschlossener Nutzerkreis, kurze Wege, vorhandene Spülküche und – mit einem Vorbestellsystem – ein planbarer Bedarf.
Und wenn du ohnehin gerade Prozesse anfasst: Der wirksamste Einzelhebel aus der Praxis war nicht die Systemwahl, sondern Einweg unattraktiver zu machen. Das ist erlaubt – Mehrweg darf günstiger sein.
Häufige Fragen
Quellen und Einordnung
Die rechtlichen Aussagen dieses Artikels stützen sich auf den Gesetzestext des Verpackungsgesetzes sowie den Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, der zusammen mit dem Umweltbundesamt erarbeitet wurde und als behördliche Vollzugshilfe dient – rechtlich unverbindlich, für die Praxis aber maßgeblich. Marktzahlen stammen aus der von GVM für den WWF erstellten Erhebung zum ersten Jahr der Mehrwegangebotspflicht, Kostenrechnungen vom ECOLOG-Institut, Umsetzungsquoten aus Marktchecks der Verbraucherzentralen und der Deutschen Umwelthilfe, Praxishinweise zur Gemeinschaftsverpflegung aus dem DUH-Praxisleitfaden für Kantinen.
Alle anbieterbezogenen Angaben wurden im Juli 2026 direkt von den Websites der Anbieter erhoben und stellen Selbstauskünfte dar. Sie sind bewusst nicht als Rangfolge dargestellt: Mehrere Anbieter beanspruchen gleichzeitig das größte Netzwerk, und einzelne Angaben weichen sogar innerhalb derselben Website voneinander ab. Preise und Konditionen ändern sich – hol dir vor einer Entscheidung ein aktuelles, schriftliches Angebot. Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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